Seit dem 5. Januar 2024 benötigen alle Reisenden eine „Electronic Travel Authorization“ (sogenannte eTA; kein Visum) zur Einreise nach Kenia. Die Beantragung kann online erfolgen. Die eTA berechtigt nicht automatisch zur Einreise – dies liegt im Ermessen der Grenzbeamten bei der Einreise. Weitere Informationen in deutscher Sprache bietet die Kenianische Botschaft. Bereits erteilte Visa behalten ihre Gültigkeit bis zum Abschluss der Reise.
Bitte beachten Sie die folgenden Anforderungen für ETA-Anträge: Gültiger Reisepass (6 Monate gültig ab dem Datum der Ankunft in Kenia, mit mindestens einer leeren Seite), Passfoto, Kontaktinformationen (Wohnanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer), Details zur Reiseroute, Buchungsbestätigung der Unterkunft. Kreditkarte, Debitkarte, Apple Pay für die Zahlung von $34 pro Person
Die Vorlage eines Rück- oder Weiterreisetickets ist notwendig.
Die Visaanforderungen in Afrika ändern sich ständig. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit den entsprechenden Botschaften oder dem Visaservice für die notwendigen Visa in Verbindung. Bitte beachten Sie die Einreiseinformationen des auswärtigen Amtes und achten Sie auf die Einreisebestimmungen für Kinder (unser deutscher Kinderpass reicht in der Regel nicht aus). Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit ein East African Visa, gültig zur mehrfachen Einreise für die Länder Kenia, Uganda und Ruanda zu beantragen. Die Kosten betragen 100 USD. Ob dieses Visum am Flughafen bzw. den Landesgrenzen oder nur online erteilt wird, sollte vor Beginn der Reise bei der kenianischen Botschaft erfragt werden.
Auch das Auswärtige Amt www.auswaertiges-amt.de erteilt Auskünfte. Beachten Sie, dass die Beantragung der Visa in Ihrer eigenen Verantwortung liegt und rechtzeitig beantragt werden muss, falls dies für das entsprechende Land notwendig ist. Bitte stellen Sie zu 100% sicher, dass Sie im Besitz eines gültigen Visums sind, da Abendsonne Afrika nicht verantwortlich gemacht werden kann, wenn Ihnen die Einreise in ein Land verweigert wird. Sie müssen im Besitz eines gültigen Flugtickets sein, welches Ihnen ermöglicht, das Land zu verlassen, in dem die Safari endet. Ansonsten müssten Sie den Beweis erbringen, dass Sie über genügend Kapital (z.B. gültige Kreditkarte) für ein Rückflugticket verfügen. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung kontrolliert.